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24.06.2010 |
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Alter Wein in neuen Schläuchen |
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Kommentar zum geänderten Glaubens- |
bekenntnis der Neuapostolischen Kirche |
aus römisch-katholischer Perspektive, |
von Dr. Christian Ruch, Mitglied der |
Arbeitsgruppe »Neue Religiöse |
Bewegungen und Organisationen« der |
Schweizer Bischofskonferenz |
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ie Neuapostolische Kirche (NAK) hat am 6. Juni neue Glaubensartikel
vorgelegt. Eigentlich hatten außen stehende Beobachter wie wohl auch
viele Kirchenmitglieder |
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darauf gehofft, dass noch 2010 der neue Katechismus der NAK herausgegeben
würde, wie dies auch des Öfteren angekündigt worden war.
Doch nachdem Stammapostel Wilhelm Leber nun mitgeteilt hat, dass der neue
Katechismus wohl erst »voraussichtlich Ende des Jahres 2012 erscheinen«
[01] werde, muss man sich wohl zunächst an die
neuen Glaubensartikel der NAK halten, um zu beurteilen, in welche theologische
Richtung sich die Kirche bewegen wird und bewegen will. Damit sind die
neuen Glaubensartikel auch und gerade hinsichtlich des Strebens der NAK
nach einer ökumenischen Öffnung gegenüber anderen Kirchen
von großer Bedeutung. |
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Im Folgenden möchte ich mich auf einige ihrer Widersprüche
und Inkonsistenzen konzentrieren. Zunächst einmal fällt auf,
dass sich die neuen von den alten Glaubensartikeln kaum zu unterscheiden
scheinen, sieht man einmal von wohltuenden Anpassungen an den heute üblichen
Sprachgebrauch ab. Umso wichtiger und interessanter sind die Erläuterungen
der Kirchenleitung zu den Artikeln. Die ersten drei Artikel befassen sich
mit dem Glauben an den dreieinigen Gott und könnten so auf den ersten
Blick auch von katholischen oder evangelischen Christen mitgetragen werden. |
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Doch schauen wir genauer hin. Im dritten Glaubensartikel heißt
es: »Ich glaube an den Heiligen Geist, die eine, heilige, allgemeine
und apostolische Kirche, die Gemeinschaft der |
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[01]
– Brief von Stammapostel Wilhelm Leber an die Mitglieder der NAK, 18.05.2010 |
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[02]
– Neuapostolische Kirche International (Hg.), »Erläuterungen
zu den zehn Artikeln des neuapostolischen Glaubensbekenntnisses«,
o.O. 2010, 6. |
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[03]
– Ebd., 5. |
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[04]
– Siehe dazu Helmut Obst, »Neuapostolische Kirche – die exklusive
Endzeitkirche?«, Neukirchen-Vluyn 1996, 115ff |
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[05]
– Erläuterungen, 6. |
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Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten und das
ewige Leben.« Die NAK weist in ihren Erläuterungen darauf hin,
dass die Formulierung »eine, heilige, allgemeine und apostolische
Kirche« aus »dem Bekenntnis von Nizäa-Konstantinopel«
stamme [02]. Doch was ist diese eine Kirche? »Sie
ist die Versammlung derjenigen, die getauft sind, ihr Leben in der Nachfolge
Christi führen und Jesus Christus als ihren Herrn bekennen.«
[03] Wenn die NAK diese Aussage ernst nimmt – und
das ist zu hoffen –, erkennt sich auch anderen christlichen Gemeinschaften
die Auszeichnung »Kirche« zu und hat damit ihren Exklusivitätsanspruch
scheinbar aufgegeben [04], was sicherlich ein großer
Fortschritt und aus ökumenischer Perspektive sehr zu begrüßen
wäre. So weit, so erfreulich. |
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Doch wie verhält es sich mit dem Attribut »apostolisch«?
Gemäß NAK ist die Kirche apostolisch »in zweierlei Hinsicht,
denn in ihr wird apostolische Lehre verkündigt und in ihr wirkt das
apostolische Amt. Die apostolische Lehre ist die unverfälschte Botschaft
von Tod, Auferstehung und Wiederkunft Christi. Das apostolische Amt ist
das von Christus gegebene und vom Heiligen Geist gelenkte Apostelamt mit
seinen Vollmachten. Die Apostolizität der Kirche besteht also darin,
dass sie die Verkündigung der apostolischen Lehre fortsetzt und darin,
dass sich das Apostelamt in gegenwärtig wirkenden Aposteln geschichtlich
verwirklicht.« [05] |
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Eine Veröffentlichung aus
dem »Materialdienst« der Evangelischen Zentralstelle für
Weltanschauungs- |
fragen (EZW), Ausgabe 08/2010 |
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ezw-berlin.de |
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Hier zeigt sich ein großer Unterschied zur römisch-katholischen
Kirche. Zwar versteht auch sie sich als »apostolisch«, kennt
jedoch keinerlei »gegenwärtig wirkende Apostel«, in denen
sich „das Apostelamt (…) geschichtlich“ verwirklichen würde. Im Katechismus
der Katholischen Kirche heißt es: »Die Apostel ›übertrugen,
damit die ihnen anvertraute Sendung nach ihrem Tod fortgesetzt werde, ihren
unmittelbaren Mitarbeitern gleichsam nach Art eines Testamentes die Aufgabe,
das von ihnen begonnene Werk zu vollenden und zu festigen, wobei sie ihnen
ans Herz legten, auf die gesamte Herde achtzuhaben, in die sie der Heilige
Geist hineinstellte, die Kirche Gottes zu weiden. Daher setzten sie derartige
Männer ein und gaben dann die Anordnung, dass nach ihrem Hingang andere
bewährte Männer ihren Dienst aufnähmen‹ (LG 20). (…) ›Wie
aber das Amt fortdauert, das vom Herrn in einzigartiger Weise Petrus, dem
ersten der Apostel, gewährt wurde und seinen Nachfolgern übertragen
werden sollte, so dauert auch das Amt der Apostel, die Kirche zu weiden,
fort, das von der geheiligten Ordnung der Bischöfe immerwährend
ausgeübt werden muss.‹ Darum lehrt die Kirche, ›dass die Bischöfe
aufgrund göttlicher Einsetzung an die Stelle der Apostel nachgerückt
sind, gleichsam |
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als Hirten der Kirche; wer sie hört, hört Christus, und wer
sie verachtet, verachtet Christus und den, der Christus gesandt hat‹ (LG
20).« [06] |
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Reinhard Hempelmann hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, »dass
die Apostolizität der Kirche ihre Kennzeichen« eben gerade »nicht
in der Etablierung eines besonderen Apostelamtes hat«, und dies gilt
für »alle ökumenisch verbundenen Kirchen«. [07]
Fazit: Am fundamentalen Unterschied, was die Träger und den Charakter
des apostolischen Amts betrifft, hat sich nichts geändert. Denn während
die NAK weiterhin von »gegenwärtig wirkenden Aposteln«
ausgeht, sind nach römisch-katholischer Auffassung »die Bischöfe
aufgrund göttlicher Einsetzung an die Stelle der Apostel nachgerückt«,
die das Amt quasi testamentarisch verwalten und ausführen. Daraus
folgt, dass ein römisch-katholischer Christ unter einer apostolischen
Kirche etwas völlig anderes versteht – verstehen muss – als die NAK.
Auf diesen Punkt hinzuweisen ist sehr wichtig. Denn es gibt nach meiner
sicher sehr subjektiven Beobachtung auf NAK-Seite bisweilen die Tendenz
(man könnte das auch Taktik nennen), durch die Verwendung derselben
Begriffe vor allem im Dialog mit Katholiken einen Konsens zu postulieren,
den es aufgrund unterschiedlicher Definitionen des Begriffs – wie eben
z.B. »apostolisch« – gar nicht gibt. |
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Das hat zur Folge, dass aus römisch-katholischer Sicht auch dem
vierten neuen Glaubensartikel der NAK nicht zugestimmt werden kann. Er
lautet: »Ich glaube, dass der Herr Jesus seine Kirche regiert und
dazu seine Apostel gesandt hat und noch sendet bis zu seinem Wiederkommen
mit dem Auftrag zu lehren, in seinem Namen Sünden zu vergeben und
mit Wasser und Heiligem Geist zu taufen.« |
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Diese Formulierung macht deutlich, dass der vierte Glaubensartikel
in einem offenkundigen Gegensatz zu den Erläuterungen hinsichtlich
des dritten steht. Wie bereits erwähnt, definiert die NAK Kirche darin
als »Versammlung |
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[06]
– »Katechismus der Katholischen Kirche« (KKK), München
2005, 861f. Die Abkürzung »LG« steht für »Lumen
gentium«, eines der wichtigsten Dokumente des Zweiten Vatikanischen
Konzils. |
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[07]
– Reinhard Hempelmann, »Wie ökumenefähig ist die Neuapostolische
Kirche?«, in »Materialdienst der EZW« 01/2010, 5–10 |
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[08]
– Erläuterungen, 7. |
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derjenigen, die getauft sind, ihr Leben in der Nachfolge Christi führen
und Jesus Christus als ihren Herrn bekennen.« Im vierten Glaubensartikel
wird »seine (= Jesu) Kirche« allerdings nun wieder an die Sendung
von Aposteln geknüpft. In den Erläuterungen liest man dazu: »Das
Apostelamt ist innerhalb der Geschichte nicht zeitlich begrenzt, es soll
seine Aufgabe bis ›zu seinem [Jesu] Wiederkommen‹ erfüllen.«
[08] Ja, was denn nun?, ist man geneigt zu fragen.
Ist Kirche in einem inklusiven Sinne Versammlung der (und dann aller) Glaubenden
und Getauften oder in einem exklusiven Sinne eine Institution, die von
lebenden Aposteln geführt wird, ja sogar geführt werden muss? |
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Jedenfalls zeugt dieser Widerspruch ganz offensichtlich von dem Dilemma,
in dem sich die NAK befindet: Einerseits wagt man eine gewisse Öffnung,
indem man die Definition von Kirche sozusagen ökumenisch anschlussfähig
macht, andererseits beharrt man auf der altbekannten Einschränkung,
indem man den Kirchenbegriff eben doch wieder an das Apostelamt bindet
und dadurch Exklusivität postuliert. Man wird den Eindruck nicht los,
dass man damit seitens der NAK die Quadratur des Kreises versucht hat und
progressive Kräfte sowie die Gesprächspartner anderer Kirchen
auf der einen Seite genauso zufrieden stellen wollte wie konservative Kräfte
im Inneren der NAK auf der anderen. |
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Schematische Darstellung: Heilsmöglichkeiten
innerhalb und außerhalb der NAK im Spiegel der neuen Glaubensartikel,
zusammengestellt von Reinhard Welsch (Stand: Juni 2010) |
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PDF-Datei |
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Von dieser auf Apostel fixierten Verengung zeugt dann auch der fünfte
Glaubensartikel: »Ich glaube, dass die von Gott für ein Amt
Ausersehenen nur von Aposteln eingesetzt werden, und dass aus dem Apostelamt
Vollmacht, Segnung und Heiligung zu ihrem Dienst hervorgehen.« Dazu
die Erläuterungen: »Wie der vierte Glaubensartikel spricht auch
der fünfte von der Bedeutung des Apostelamts. Wurde im vierten Artikel
der Zusammenhang von Apostelamt und rechter Lehre, Sündenvergebung
sowie Sakramentsspendung herausgestellt, so geht es hier um das geistliche
Amt. Gott ist es, der jemanden für ein Amt ausersieht. Von daher ist
das Amt kein menschliches Werk und letztlich auch nicht das der Gemeinde,
sondern es ist Gottes Gabe an seine Kirche. Der Mensch, so wird im Glaubensartikel
ausgedrückt, trägt sein Amt aufgrund göttlichen Willens
und nicht menschlicher Entscheidung. Verwirklicht oder umgesetzt wird dies
durch das Apostelamt. Amt und Apostolat hängen unmittelbar zusammen;
nur dort, wo das Apostelamt wirkt, kann es folglich auch ein geistliches
Amt geben.« [09] |
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Diese Ausführungen machen deutlich, dass der Gemeinde als solcher
offenbar keine priesterliche Funktion zugetraut wird, sondern nur von den
Aposteln beauftragten Einzelpersonen. Die römisch-katholische Kirche
sieht dagegen »die ganze Gemeinschaft der Gläubigen (…) als
solche« als »priesterlich« an. »Durch die Sakramente
der Taufe und der Firmung werden die Gläubigen ›zu einem heiligen
Priestertum geweiht‹ (LG 10).« [10] Selbstverständlich
kennt die römisch-katholische Kirche auch Amtspriester, deren Sendung
jedoch zum einen nota bene von den Bischöfen als den Nachfolgern der
Apostel und nicht angeblich heute lebenden Aposteln ausgeht und zum anderen
nichts daran ändert, dass die römisch-katholische Kirche daneben
auch das Priestertum der Gläubigen als Volk Gottes kennt – eine Auffassung,
die in der römisch-katholischen Kirche zwar zugegebenermaßen
ab und zu in Vergessenheit zu geraten droht, von der die NAK jedoch noch
sehr viel weiter entfernt zu sein scheint als selbst konservativste Katholiken. |
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Sehr problematisch ist last but not least auch der achte Glaubensartikel:
»Ich glaube, dass die mit Wasser Getauften durch einen Apostel die
Gabe des Heiligen Geistes empfangen müssen, um die Gotteskindschaft
und die Voraussetzungen zur Erstlingsschaft zu erlangen.« Gemeint
ist damit die Gabe der »Heiligen Versiegelung oder der Geistestaufe«,
eine sakramentale Handlung, die es so nur in der NAK gibt. [11] |
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[09]
– Erläuterungen, 8. |
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[10]
– KKK, 1546 |
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[11]
– Siehe dazu Obst (wie Anm. 4), 130ff |
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[12]
– Erläuterungen, 11. |
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Umso schwerwiegender ist es, dass die Erlangung der Gotteskindschaft
im Sinne von Röm 8,14–17 aus Sicht der NAK zwingend an sie gebunden
ist, was im Umkehrschluss bedeutet, dass alle, die dieses Sakrament nicht
kennen und daher auch nicht erfahren haben, weil sie nicht NAK-Mitglieder
sind, die Gotteskindschaft verfehlen – die Formulierung »empfangen
müssen« lässt eigentlich gar keinen anderen Schluss zu.
In den Erläuterungen heißt es: »Gotteskindschaft ist mithin
jene Situation des Menschen vor Gott, die durch den Empfang aller Sakramente,
durch die rechte Predigt des Evangeliums und die Ausrichtung des Lebens
auf die Wiederkunft Christi gekennzeichnet ist« [12]
– »aller Sakramente« wohlgemerkt, d.h. also ebenfalls, dass
ohne Versiegelung keine Gotteskindschaft zu erlangen ist und Christen außerhalb
der NAK daher keine Heilsgewissheit haben können. |
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Wenn Helmut Obst feststellt, dass »der Exklusivanspruch der Neuapostolischen
Kirche (…) eng mit der Lehre von der Versiegelung verbunden« ist
[13], so gilt dies, zumindest lässt der achte
Glaubensartikel keinen anderen Schluss zu, leider nach wie vor, was sich
auf das Gespräch mit anderen Kirchen nicht gerade vorteilhaft auswirken
dürfte. Im römisch-katholischen Verständnis geht man davon
aus, dass die »pilgernde Kirche zum Heile notwendig sei. Der eine
Christus nämlich ist Mittler und Weg zum Heil, der in seinem Leib,
der die Kirche ist, uns gegenwärtig wird« (LG 14) [14],
doch hat Kirche im römisch-katholischen Verständnis als Volk
Gottes eher einen inklusiven als einen exklusiven Charakter, denn sie umfasst
alle, die dem Volk Gottes »durch den Glauben an Christus und die
Taufe« angehören und als »Leib Christi« eine »Gemeinschaft
mit Jesus« bilden. [15] |
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Der Schweizer Bischof Kurt Koch spricht denn auch von der »Universalität
der Kirche in der Taufe«. [16] Das heißt
im Klartext gesprochen: Während neuapostolische Christen aus diesem
Blickwinkel durchaus Teil der Kirche sind und damit die notwendige Voraussetzung
zum Heil erfüllen, spricht die NAK allen, die ihr nicht angehören
und nicht versiegelt sind, das Heil in Form der Gotteskindschaft ab. Dass
dann in den Erläuterungen zu den neuen Glaubensartikeln noch spitzfindige
Aussagen zur »präsentischen« und »futurischen«
Auswirkung der Versiegelung gemacht werden, ist in diesem Zusammenhang
nicht von Belang und vermag am höchst |
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[13]
– Obst (wie Anm. 4), 131 |
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[14]
– KKK, 846 |
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[15]
– Ebd., 782 und ff |
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[16]
– Kurt Koch, »Die Kirche Gottes. Gemeinschaft im Geheimnis des Glaubens«,
Augsburg 2007, 19 |
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[17]
– Andreas Fincke, »Und sie bewegt sich doch! Neues von der Neuapostolischen
Kirche« (EZW-Text 193), Berlin 2006, 23 |
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problematischen Exklusivitätsanspruch der NAK nichts zu ändern. |
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So wird man das Gefühl nicht los, dass es sich bei den neuen Glaubensartikeln
im Grunde um alten Wein in neuen Schläuchen handelt. Die NAK ist –
aus welchem Grund auch immer – offenbar immer noch nicht in der Lage und/oder
willens, ihren durch das Apostelamt und die Versiegelung untermauerten
Exklusivitätsanspruch aufzugeben. »Und sie bewegt sich doch!«,
hatte Andreas Fincke 2006 noch hoffnungsvoll geschrieben und darauf hingewiesen,
dass es aus Sicht der NAK neuerdings »der Souveränität
Gottes überlassen« bleibe, ob auch »unversiegelte Seelen
durch einen besonderen Gnadenakt des Herrn zur Braut« Christi gehören
könnten. [17] Das mag sein – doch von dieser
Offenheit und in einem positiven Sinne Unentschiedenheit zeugen weder die
neuen Glaubensartikel noch die dazugehörigen Erläuterungen. Eher
sieht es so aus, als hätten die konservativen Kräfte innerhalb
der NAK im Moment die Oberhand. Die neuen Glaubensartikel und die dazugehörigen
Erklärungen lassen jedenfalls – leider – kaum einen anderen Schluss
zu. |
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Dr. Christian Ruch, 24.06.2010 |
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Eine Veröffentlichung
aus dem »Materialdienst« der Evangelischen Zentralstelle für
Weltanschauungsfragen (EZW), Ausgabe 08/2010 (ezw-berlin.de).
Übernahme mit freundlicher Genehmigung des Autors. |
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